Die Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe hat das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium am vergangenen Freitag (03.04.) mit einer „CoronaAufnahme-Verordnung“ modifiziert und erwartet eine sofortige Umsetzung. Die Freie Wohlfahrtspflege NRW sieht große Probleme bei den Auflagen für die getrennte Unterbringung.
Der Erlass verfolgt das Ziel, den Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen vor einer Covid19-Erkrankung weiter zu erhöhen und gleichzeitig auch weiterhin Neuaufnahmen und Wiederaufnahmen aus den Krankenhäusern zu ermöglichen. „Die hierzu vorgesehene priorisierte Testung auf Covid19 vor einer Entlassung aus dem Krankenhaus oder vor einer Neuaufnahme in einer stationären Pflegeeinrichtung sowie die Testung des Pflegepersonals in Pflegeeinrichtungen halten wir für einen sehr wichtigen und richtigen Schritt,“ stellt Dr. Frank Johannes Hensel, Vorsitzender der LAG Freie Wohlfahrtspflege NRW, fest.
Erhebliche Probleme sieht die Freie Wohlfahrtspflege NRW dabei, die Quarantäne- und Isolationsbereiche in den Pflegeheimen kurzfristig neu zu strukturieren. Das Ministerium fordert, dass ab sofort in allen Häusern drei separate Bereiche geschaffen werden: ein Bereich für Menschen mit einer sicheren Corona-Infektion, ein weiterer zur Vorsicht bei unsicherem Infektionsstatus und daneben der Bereich für alle anderen Bewohnerinnen und Bewohner. Mindestens 14 Tage lang sollen die Bewohner in den beiden Quarantänebereichen getrennt gepflegt, betreut und versorgt werden. Dies habe durch Pflegekräfte zu geschehen, die den jeweiligen Isolationsbereichen fest im separaten Schichtbetrieb zugeordnet sind.
„In den Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe, die aktuell zu fast 100 Prozent belegt sind, können solche Auflagen personell, räumlich und ausstattungstechnisch bei aktuell vielerorts mangelndem Schutzmaterial nicht zeitnah realisiert werden.“
Die Freie Wohlfahrtspflege NRW bittet daher NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) dringend, die Verordnung dahingehend auszulegen, dass eine Isolierung im eigenen Einzelzimmer mit pro Schicht einzelnen zugewiesenen Personen für die Pflege und Betreuung gewährleistet werden soll.
„Sonst sehen wir kaum Möglichkeiten, dem Sinn und den Verpflichtungen aus der Verordnung zur Neu- und Wiederaufnahme aus dem Krankenhaus entsprechen zu können. Wir befürchten große Verunsicherungen und eine weitere Zuspitzung der Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen. Der Erlass bremst in seiner jetzigen Form die Funktionalität und damit die Aufnahmemöglichkeiten in den Einrichtungen eher aus. Das muss unbedingt verhindert werden,“ sagt Dr. Hensel.